Für Verträge mit der Firma CNC Schneid und Biegetechnik, Inhaber André Schulz, gelten ausschließlich für alle - auch für zukünftige Rechtsbeziehungen - auch wenn im Einzelfall nicht darauf hingewiesen wird, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Alle Vereinbarungen, zwischen uns und den Kunden die in Bezug auf Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich geregelt. Anders lautende Vereinbarungen und Erläuterungen unserer Mitarbeiter gelten nur, wenn diese von uns schriftlich bestätigt sind.
2. Angebote und Unterlagen
Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht eine anderslautende schriftliche Vereinbarung vor liegt, oder wir durch Zusendung der Ware nachkommen.
3. Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen ,
Es gelten die vereinbarten Preise für den Zeitpunkt der Bestellung zuzüglich Kosten für Verpackung und Versand. Die Preise verstehen sich ab Werkstatt Falkensee. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten und wird nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen extra ausgewiesen.
Rechnungsbeträge sind laut unserer Konditionen gemäß Auftragsbestätigung oder Rechnung netto in bar zu zahlen. Wird die Zahlung unbar vorgenommen so muss diese innerhalb von 30 Tagen erfolgen.
Der Abzug von Skonto bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Kunden und Vertragspartner sind nicht zur Aufrechnung und zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, auch nicht wegen Mängel- oder Gewährleistungsrügen berechtigt, außer wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche der jeweiligen Vertragspartner handelt.Die Zurückbehaltung ist dann ausschließlich auf Forderungen aus dem Vertragsverhältnis, aus dem unsere Forderung stammt, zulässig.
Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss eines Vertrages dazu berechtigt zur Sicherung unserer Forderungen eine ausreichende Sicherheit zu verlangen und weitergehende Vorleistungen die uns verpflichten , davon abhängig zu machen.
Gerät der Kunde mit der Zahlung von Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug oder stellt diese ein, ist der Kunde überschuldet oder wird über sein Eigentum ein Insolvenzverfahren beantragt, sind wir berechtigt alle unsere Forderungen auch diese welche gestundet sind, sofort fällig zu stellen.
Hat der Kunde innerhalb der vereinbarten Annahmefrist eine bestellte Ware nicht abgenommen, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz zu verlangen.
3. Lieferung und Lieferzeiten
Lieferungen erfolgen ab Werkstatt / Lager Falkensee. Die Lieferpflicht besteht unter dem Vorbehalt der ausreichenden Belieferung mit dem zur Erbringung der Ware notwendigen Material.
Unverschuldete Ereignisse auf die wir keinen Einfluss haben, durch welche die Lieferung oder Beförderung der Wareu nmöglich oder eingeschränkt ist, berechtigen uns vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung bis zur Beseitigung der Hindernisse hinauszuschieben.
Wir sind dazu berechtigt Teilmengen zu liefern, solange dies für den Kunden zumutbar ist und wir uns in der vereinbarten Lieferfrist befinden.
Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt die vertragsgemäße Erfüllung des Kunden voraus. Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.
Verpackung und Packmaterial wird nicht zurück genommen. Ausgenommen sind Euro-Paletten. Der Kunde ist verpflichtet Verpackungen und Packmaterial auf eigene Rechnung zu entsorgen.
4. Beanstandungen, Mängel, Haftung
Unsere anwendungstechnische Beratung in Bezug auf Verarbeitung, Eignung und Anwendung unserer Produkte ist kostenfrei und unverbindlich. Sie befreit den Besteller der Ware nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck. Sollte dennoch eine Haftung unsererseits in Betracht kommen, dann leisten wir Schadensersatz nur in dem gleichen Umfang wie bei Sachmängeln.
Mängelrechte des Kunden / Bestellers setzen voraus das dieser den Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB in vollem Umfang nachgekommen ist.Von uns gelieferte Ware sollte unverzüglich Erhalt auf Vollzähligkeit, Beschaffenheit der zugesicherten Eigenschaften oder anderer Mängel untersucht. Offensichtliche Mängel müssen für den Zweck der Einhaltung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Ware schriftlich gerügt werden.
Sind an von uns gelieferten Waren Mängel zu finden, fehlen zugesicherte Eigenschaften oder es tritt innerhalb der Gewährleistungspflicht ein Materialmangel ein, so sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen gelten als fehlgeschlagen wenn diese nach drei Versuchen nicht zur Behebung des Mangels führen.
Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Gewährleistungsfristen beginnen mit dem Datum der Lieferung bzw. Annahme und betragen ein Jahr soweit nicht gesetzliche Vorschriften eine längere Gewährleistungsfrist vorschreibt.
Zumutbare oder unwesentliche Abweichungen, insbesondere bei Nachbesserungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen außer es wurde anderes schriftlich vereinbart.
Handelsüblich zulässige oder technische unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge. Dies betrifft insbesondere die Farbgebung oder Oberflächenveredelung von Bauteilen , wenn diese nicht aus einer Charge / Lieferung bestehen.
Die Haftung der Firma CNC Schneid- & Biegetechnik, Inhaber André Schulz, deren Verletzung vertraglicher Obliegenheiten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das gleiche gilt für Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter der Firma CNC Schneid- & Biegetechnik.
5. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und aller jeweils offenen Forderungen unser Eigentum. Der Kunde darf nicht über Vorbehaltsware verfügen, insbesondere insofern Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend machen, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Käufer / Kunde auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und die Firma CNC Schneid- & Biegetechnik unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer eventuellen Intervention unsererseits die auf Unterlassung beruhen hat der Kunde zu tragen. Stehen dem Käufer / Kunden aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware Ansprüche gegen Dritte zu, so hat er diese sicherungshalber an uns abzutreten.
Der Kunde darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch sicherheitsübereignen. Bei Pfändungen oder anderen Eingriffen Dritter in Bezug auf die Vorbehaltsware hat uns der Käufer / Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
Die Be- oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt durch den Käufer / Kunden stets für uns, ohne jedoch das daraus Verbindlichkeiten für uns erwachsen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Materialien verarbeitet, so erwerben wir stets ein Miteigentumsrecht an der neuen Sache.
6. Erfüllungsort Gerichtsstand,
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenen Rechte ist Potsdam. Wir haben jedoch das Recht, Klage gegen einen Kunden an dessen gesetzlichen Gerichtsstand anhängig zu machen.
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7. salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile oder Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und das Vertrages insgesamt unberührt.
Wir sind ermächtigt Daten im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz zu speichern.